Kategorie A1 (bis 125 ccm, 11 kW)
Die Kategorie A1 erlaubt das Fahren von Leichtmotorrädern bis 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Leistung. Sie ist der klassische Einstieg auf den Töff und für viele zugleich das Sprungbrett zur Kategorie A beschränkt (35 kW).
Was Sie fahren dürfen
- Motorräder und Roller mit Hubraum bis 125 ccm.
- Motorräder bis 11 kW Nennleistung.
Voraussetzungen
- SehtestVoraussetzung für das Gesuch um den Lernfahrausweis.
- NothelferkursVoraussetzung für das Gesuch.
- Basistheorie-PrüfungBeim Strassenverkehrsamt, CHF 36.
- LernfahrausweisWird ERST nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
- 12-Stunden-Grundkurs (PGS)3 Blöcke à 4 Stunden an 3 verschiedenen Tagen.
- Verkehrskundeunterricht (VKU)8 Lektionen, vor Anmeldung zur praktischen Prüfung.
- Praktische Prüfung Kat. A1Amtliche Gebühr CHF 134.
Ihr Weg zu dieser Kategorie
Reihenfolge nach VZV Art. 15: Sehtest und Nothelferkurs sind Voraussetzung fürs Gesuch. Erst nach bestandener Basistheorie-Prüfung wird der Lernfahrausweis erteilt.
- 1Voraussetzungen für das Gesuch.
- 2VOR der Erteilung des Lernfahrausweises.
- 3Gültig zunächst 4 Monate, nach Grundkurs Verlängerung auf 12 Monate.
- 4Obligatorisch. Seit 01.01.2021 dauerhaft gültig.
- 58 Lektionen, unbegrenzt gültig.
- 6Saison ZH 2026: 7. April 2026 bis 30. Oktober 2026.
Für wen ist diese Kategorie geeignet
- Jugendliche, die früh mobil sein wollen, ohne auf Auto und ÖV angewiesen zu sein.
- Erwachsene mit Auto-Ausweis (Kat. B), die einen 125er für Pendelweg oder Freizeit nutzen möchten.
- Personen, die zuerst ein leichtes Motorrad fahren wollen, bevor sie später auf A35 aufsteigen.
Sonderfälle
Sonderfall: Sie besitzen bereits Kategorie B (Auto)
Mit gültiger Kategorie B führt allein der bestandene 12-Stunden-Grundkurs prüfungsfrei zur Kategorie A1. KEIN Sehtest, KEIN Nothelferkurs, KEINE Basistheorie, KEIN VKU und KEINE praktische Motorradprüfung. Massgebend ist die offizielle Auskunft des Strassenverkehrsamts Kanton Zürich.
Aufstiegspfade
Später Aufstieg zu A beschränkt (35 kW)
Wenn Sie A1 ab dem 01.01.2021 erworben haben, wird der 12-Stunden-Grundkurs für den Aufstieg auf A35 NICHT wiederholt. Wurde A1 davor erworben, ist nur der Grundkurs Teil 3 (verkürzt, 4 Stunden) zu absolvieren.
Mehr erfahrenSpäter Aufstieg zu A unbeschränkt
Der Direkteinstieg in A unbeschränkt ist nicht möglich. Erst nach 2 Jahren Besitz von A35 und einer erneuten praktischen Prüfung.
Mehr erfahrenKosten im Überblick
Amtliche Gebühren und Marktpreise sind getrennt ausgewiesen.
- Basistheorie-Prüfung: CHF 36
- Lernfahrausweis: CHF 20 bis 50
- Praktische Prüfung Kat. A: CHF 134
- 12-Stunden-Grundkurs: CHF 480 bis 550
- VKU (8 Lektionen): CHF 99 bis 199
- Nothelferkurs: CHF 120
- Sehtest: CHF 20
Praktische Prüfungs-Saison Kanton Zürich 2026: 7. April 2026 bis 30. Oktober 2026.
Häufige Fragen zu Kategorie A1
Brauche ich mit Kategorie B (Auto) wirklich keine praktische Prüfung für A1?+
Korrekt. Wer den Auto-Ausweis (Kat. B) bereits besitzt, erhält Kategorie A1 nach bestandenem 12-Stunden-Grundkurs prüfungsfrei. Kein Sehtest, kein Nothelferkurs, keine Basistheorie, kein VKU und keine praktische Motorradprüfung.
Ab welchem Alter darf ich Kategorie A1 fahren?+
Für Kleinmotorräder ab 15 Jahren, für Motorräder bis 125 ccm ab 16 Jahren. Massgeblich ist das tatsächliche Alter bei Prüfungsantritt.
Wie lange ist der Grundkurs gültig?+
Seit dem 01.01.2021 ist der 12-Stunden-Grundkurs dauerhaft gültig. Es gibt keine 2-Jahres-Frist mehr.
Kann ich nach A1 später auf A35 aufsteigen?+
Ja. Wenn Ihr A1 ab dem 01.01.2021 ausgestellt wurde, müssen Sie den Grundkurs nicht wiederholen. Bei A1 vor diesem Datum ist nur der verkürzte Grundkurs Teil 3 fällig.
Unsicher, welcher Weg für Sie gilt?
Der Konfigurator berücksichtigt Ihr Alter, bestehende Ausweise (z.B. Kat. B oder A1) und das Erwerbsdatum.
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