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Kategorie A1 (bis 125 ccm, 11 kW)

Die Kategorie A1 erlaubt das Fahren von Leichtmotorrädern bis 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Leistung. Sie ist der klassische Einstieg auf den Töff und für viele zugleich das Sprungbrett zur Kategorie A beschränkt (35 kW).

Mindestalter
15 Jahre für Kleinmotorräder, 16 Jahre für Motorräder bis 125 ccm
Leistung / Hubraum
max. 125 ccm, max. 11 kW

Was Sie fahren dürfen

  • Motorräder und Roller mit Hubraum bis 125 ccm.
  • Motorräder bis 11 kW Nennleistung.

Voraussetzungen

  • Sehtest
    Voraussetzung für das Gesuch um den Lernfahrausweis.
  • Nothelferkurs
    Voraussetzung für das Gesuch.
  • Basistheorie-Prüfung
    Beim Strassenverkehrsamt, CHF 36.
  • Lernfahrausweis
    Wird ERST nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
  • 12-Stunden-Grundkurs (PGS)
    3 Blöcke à 4 Stunden an 3 verschiedenen Tagen.
  • Verkehrskundeunterricht (VKU)
    8 Lektionen, vor Anmeldung zur praktischen Prüfung.
  • Praktische Prüfung Kat. A1
    Amtliche Gebühr CHF 134.

Ihr Weg zu dieser Kategorie

Reihenfolge nach VZV Art. 15: Sehtest und Nothelferkurs sind Voraussetzung fürs Gesuch. Erst nach bestandener Basistheorie-Prüfung wird der Lernfahrausweis erteilt.

  1. 1
    Voraussetzungen für das Gesuch.
  2. 2
    VOR der Erteilung des Lernfahrausweises.
  3. 3
    Gültig zunächst 4 Monate, nach Grundkurs Verlängerung auf 12 Monate.
  4. 4
    Obligatorisch. Seit 01.01.2021 dauerhaft gültig.
  5. 5
    8 Lektionen, unbegrenzt gültig.
  6. 6
    Saison ZH 2026: 7. April 2026 bis 30. Oktober 2026.

Für wen ist diese Kategorie geeignet

  • Jugendliche, die früh mobil sein wollen, ohne auf Auto und ÖV angewiesen zu sein.
  • Erwachsene mit Auto-Ausweis (Kat. B), die einen 125er für Pendelweg oder Freizeit nutzen möchten.
  • Personen, die zuerst ein leichtes Motorrad fahren wollen, bevor sie später auf A35 aufsteigen.

Sonderfälle

Sonderfall: Sie besitzen bereits Kategorie B (Auto)

Mit gültiger Kategorie B führt allein der bestandene 12-Stunden-Grundkurs prüfungsfrei zur Kategorie A1. KEIN Sehtest, KEIN Nothelferkurs, KEINE Basistheorie, KEIN VKU und KEINE praktische Motorradprüfung. Massgebend ist die offizielle Auskunft des Strassenverkehrsamts Kanton Zürich.

Aufstiegspfade

Später Aufstieg zu A beschränkt (35 kW)

Wenn Sie A1 ab dem 01.01.2021 erworben haben, wird der 12-Stunden-Grundkurs für den Aufstieg auf A35 NICHT wiederholt. Wurde A1 davor erworben, ist nur der Grundkurs Teil 3 (verkürzt, 4 Stunden) zu absolvieren.

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Später Aufstieg zu A unbeschränkt

Der Direkteinstieg in A unbeschränkt ist nicht möglich. Erst nach 2 Jahren Besitz von A35 und einer erneuten praktischen Prüfung.

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Kosten im Überblick

Amtliche Gebühren und Marktpreise sind getrennt ausgewiesen.

Amtliche Gebühren (StVA ZH 2026)
  • Basistheorie-Prüfung: CHF 36
  • Lernfahrausweis: CHF 20 bis 50
  • Praktische Prüfung Kat. A: CHF 134
Marktpreise (Richtwerte ZH)
  • 12-Stunden-Grundkurs: CHF 480 bis 550
  • VKU (8 Lektionen): CHF 99 bis 199
  • Nothelferkurs: CHF 120
  • Sehtest: CHF 20

Praktische Prüfungs-Saison Kanton Zürich 2026: 7. April 2026 bis 30. Oktober 2026.

Häufige Fragen zu Kategorie A1

Brauche ich mit Kategorie B (Auto) wirklich keine praktische Prüfung für A1?+

Korrekt. Wer den Auto-Ausweis (Kat. B) bereits besitzt, erhält Kategorie A1 nach bestandenem 12-Stunden-Grundkurs prüfungsfrei. Kein Sehtest, kein Nothelferkurs, keine Basistheorie, kein VKU und keine praktische Motorradprüfung.

Ab welchem Alter darf ich Kategorie A1 fahren?+

Für Kleinmotorräder ab 15 Jahren, für Motorräder bis 125 ccm ab 16 Jahren. Massgeblich ist das tatsächliche Alter bei Prüfungsantritt.

Wie lange ist der Grundkurs gültig?+

Seit dem 01.01.2021 ist der 12-Stunden-Grundkurs dauerhaft gültig. Es gibt keine 2-Jahres-Frist mehr.

Kann ich nach A1 später auf A35 aufsteigen?+

Ja. Wenn Ihr A1 ab dem 01.01.2021 ausgestellt wurde, müssen Sie den Grundkurs nicht wiederholen. Bei A1 vor diesem Datum ist nur der verkürzte Grundkurs Teil 3 fällig.

Unsicher, welcher Weg für Sie gilt?

Der Konfigurator berücksichtigt Ihr Alter, bestehende Ausweise (z.B. Kat. B oder A1) und das Erwerbsdatum.

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