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Kategorie A beschränkt (35 kW)

Die Kategorie A beschränkt erlaubt Motorräder bis 35 kW Leistung mit einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,2 kW/kg. Sie ist die übliche Einstiegsklasse für Erwachsene und Voraussetzung für den späteren Aufstieg zu A unbeschränkt.

Mindestalter
18 Jahre
Leistung / Hubraum
max. 35 kW, max. 0,2 kW/kg

Was Sie fahren dürfen

  • Motorräder mit Leistung bis 35 kW.
  • Leistungs-/Gewichtsverhältnis maximal 0,2 kW/kg.
  • Drosselung auf 35 kW ist zulässig und muss im Fahrzeugausweis eingetragen sein.

Voraussetzungen

  • Sehtest
  • Nothelferkurs
  • Basistheorie-Prüfung
  • Lernfahrausweis
  • 12-Stunden-Grundkurs (PGS)
    Obligatorisch für Erstausbildung A.
  • VKU (8 Lektionen)
  • Praktische Prüfung Kat. A

Ihr Weg zu dieser Kategorie

Reihenfolge nach VZV Art. 15: Sehtest und Nothelferkurs sind Voraussetzung fürs Gesuch. Erst nach bestandener Basistheorie-Prüfung wird der Lernfahrausweis erteilt.

  1. 1
    Voraussetzungen für das Gesuch.
  2. 2
    Beim Strassenverkehrsamt.
  3. 3
    Erst nach bestandener Theorieprüfung.
  4. 4
    3 Blöcke à 4 Stunden an 3 verschiedenen Tagen.
  5. 5
    8 Lektionen.
  6. 6
    Amtliche Gebühr CHF 134.

Für wen ist diese Kategorie geeignet

  • Erwachsene Neulinge, die direkt auf einem ausgewachsenen Motorrad starten möchten.
  • Wiedereinsteiger und Kat.-B-Inhaber, die mehr Leistung als A1 wünschen.
  • Wer perspektivisch A unbeschränkt anstrebt: A35 ist der einzige Weg dorthin.

Sonderfälle

Aufstieg von A1: A1 ab dem 01.01.2021 erworben

Wenn Ihr A1 ab dem 01.01.2021 erworben wurde, wiederholen Sie den 12-Stunden-Grundkurs NICHT. Massgeblich ist allein das Erwerbsdatum.

Aufstieg von A1: A1 vor dem 01.01.2021 erworben

Wenn Ihr A1 vor dem 01.01.2021 erworben wurde und das Ziel A beschränkt (35 kW) ist, absolvieren Sie nur den Grundkurs Teil 3 (verkürzt, 4 Stunden). Massgeblich ist allein das Erwerbsdatum, NICHT ob mit oder ohne Tempolimit.

Aufstiegspfade

Spätere Stufe: Kategorie A unbeschränkt

Nach mindestens 2 Jahren Besitz von A35 (Wartefrist ohne Ausnahme) und einer erneuten praktischen Prüfung auf einem leistungsstärkeren Motorrad. Frühestens realistisch ab ca. 20 Jahren.

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Kosten im Überblick

Amtliche Gebühren und Marktpreise sind getrennt ausgewiesen.

Amtliche Gebühren (StVA ZH 2026)
  • Basistheorie-Prüfung: CHF 36
  • Lernfahrausweis: CHF 20 bis 50
  • Praktische Prüfung Kat. A: CHF 134
Marktpreise (Richtwerte ZH)
  • 12-Stunden-Grundkurs: CHF 480 bis 550
  • VKU (8 Lektionen): CHF 99 bis 199
  • Nothelferkurs: CHF 120
  • Sehtest: CHF 20

Praktische Prüfungs-Saison Kanton Zürich 2026: 7. April 2026 bis 30. Oktober 2026.

Häufige Fragen zu Kategorie A35

Was bedeutet «beschränkt»?+

Die Leistung ist auf 35 kW und das Leistungs-/Gewichtsverhältnis auf 0,2 kW/kg begrenzt. Innerhalb dieser Grenzen sind auch gedrosselte Maschinen zulässig.

Ich habe A1, möchte auf A35. Muss ich den Grundkurs nochmals machen?+

Ab 01.01.2021 erworbenes A1: Grundkurs entfällt. Vor 01.01.2021 erworbenes A1: nur der verkürzte Grundkurs Teil 3 (4 Stunden). Massgeblich ist allein das Erwerbsdatum.

Brauche ich für A35 zwingend VKU?+

Ja, sofern Sie noch keinen VKU absolviert haben. Wer den VKU bereits für Kat. B oder eine andere Kategorie besucht hat, muss ihn nicht wiederholen.

Wann darf ich frühestens auf A unbeschränkt aufsteigen?+

Frühestens 2 Jahre nach Ausstellung des A35-Ausweises und mit erneuter praktischer Prüfung.

Unsicher, welcher Weg für Sie gilt?

Der Konfigurator berücksichtigt Ihr Alter, bestehende Ausweise (z.B. Kat. B oder A1) und das Erwerbsdatum.

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Anfrage für Kategorie A35

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