Kategorie A unbeschränkt
Die Kategorie A unbeschränkt erlaubt das Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbegrenzung. Sie ist KEIN Direkteinstieg und erfordert in jedem Fall den Umweg über A beschränkt mit anschliessender Wartefrist und erneuter praktischer Prüfung.
Was Sie fahren dürfen
- Motorräder jeder Leistungsklasse, ohne kW-Limit.
- Beifahrerbetrieb gemäss VRV/VZV uneingeschränkt zulässig.
Veraltete Angabe: «ab 25 direkt»
Die alte Regel, wonach man die Kategorie A unbeschränkt ab 25 Jahren direkt erwerben könnte, gilt heute NICHT mehr. Aktuell ist immer der Umweg über A beschränkt mit anschliessender 2-Jahres-Frist und erneuter praktischer Prüfung erforderlich.
Voraussetzungen
- Mindestens 2 Jahre Besitz der Kategorie A beschränkt (35 kW)
- Erneute praktische Prüfung auf einem Motorrad ohne Seitenwagen mit mehr als 35 kW oder mehr als 0,2 kW/kg und zwei Sitzplätzen (VZV Anhang 12)
Ihr Weg zu dieser Kategorie
Reihenfolge nach VZV Art. 15: Sehtest und Nothelferkurs sind Voraussetzung fürs Gesuch. Erst nach bestandener Basistheorie-Prüfung wird der Lernfahrausweis erteilt.
- 12 Jahre Erfahrung mit Kategorie A beschränkt sammelnPflicht-Wartefrist, ohne Ausnahme.
- 2Wird auf Gesuch ausgestellt.
- 3Erneut, mit Gebühr CHF 134.
Für wen ist diese Kategorie geeignet
- Fahrerinnen und Fahrer, die nach 2 Jahren A35 auf leistungsstärkere Maschinen umsteigen wollen.
- Wer langfristig Tourenmotorräder, Sportmotorräder oder grosse Reise-Enduros fahren möchte.
Aufstiegspfade
Voraussetzung: Kategorie A beschränkt (35 kW)
Sie müssen A35 mindestens 2 Jahre lang besitzen, bevor Sie zur praktischen Prüfung für A unbeschränkt antreten dürfen.
Mehr erfahrenKosten im Überblick
Amtliche Gebühren und Marktpreise sind getrennt ausgewiesen.
- Basistheorie-Prüfung: CHF 36
- Lernfahrausweis: CHF 20 bis 50
- Praktische Prüfung Kat. A: CHF 134
- 12-Stunden-Grundkurs: CHF 480 bis 550
- VKU (8 Lektionen): CHF 99 bis 199
- Nothelferkurs: CHF 120
- Sehtest: CHF 20
Praktische Prüfungs-Saison Kanton Zürich 2026: 7. April 2026 bis 30. Oktober 2026.
Häufige Fragen zu Kategorie A
Kann ich Kategorie A unbeschränkt direkt erwerben?+
Nein. Der Direkteinstieg ist in der Schweiz nicht mehr möglich. Sie benötigen zuerst Kategorie A beschränkt (35 kW) und müssen 2 Jahre damit fahren.
Gilt die alte Regel «ab 25 direkt» noch?+
Nein, diese Regel ist nicht mehr anwendbar. Das Mindestalter spielt keine Rolle mehr, entscheidend sind 2 Jahre A35-Besitz plus eine zweite praktische Prüfung.
Muss ich für die zweite praktische Prüfung wieder einen Grundkurs absolvieren?+
Der 12-Stunden-Grundkurs wurde bereits für A35 absolviert und entfällt für den Aufstieg auf A unbeschränkt. Massgebend ist die zweite praktische Prüfung auf einem ausreichend leistungsstarken Motorrad.
Welche Anforderungen hat das Prüfungsmotorrad für A unbeschränkt?+
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg und mit zwei Sitzplätzen (VZV Anhang 12).
Unsicher, welcher Weg für Sie gilt?
Der Konfigurator berücksichtigt Ihr Alter, bestehende Ausweise (z.B. Kat. B oder A1) und das Erwerbsdatum.
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